AGB Affiliate-Programm

§ 1 Geltungsbereich 

1. Diese Teilnahmebedingungen - im Folgenden „AGB“ genannt – gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Makri GmbH, In den Blumenwiesen 15, 88260 Argenbühl – im Folgenden „MAKRi“ genannt - und den Affiliate Vertragspartnern – im Folgenden „Affiliate“ genannt.
2. Der Vertrag regelt die Bereitstellung internetgestützter Dienste durch MAKRi für Ihren Affiliate. Wir erbringen unsere Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Eigene Geschäftsbedingungen des Affiliates bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung und finden daher auch dann keine Anwendung, wenn wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen. 
3. Mit der Nutzung der Dienste erklärt sich der Affiliate mit den Regelungen dieses Vertrages einverstanden und erklärt ausdrücklich Unternehmer i.S.d. § 14 BGB zu sein. 

§ 2 Vertragsabschluss 

1. Ein Vertrag zwischen uns und dem Affiliate über Affiliate Marketing kommt durch eine übereinstimmende Willenserklärung zustande. Die Willenserklärung ist durch Bestätigung des Affiliates auf der Registrierungsseite für Affiliates zu leisten. Mit der Bestätigung akzeptieren beide Parteien diese Vertragsbedingungen. 
2. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an dem Partnerprogramm und auf Abschluss eines Vertrags mit uns. Wir können jederzeit ohne Angabe von Gründen einzelne Affiliates ablehnen. 

§ 3 Angebot von MAKRi 

1. MAKRi handelt und vertreibt Produkte im Bereich Süßwaren - insbesondere Schokolade. 
2. MAKRi betreibt einen Online-Marktplatz unter https://www.makri-schokolade.de über den der Affiliate die Gelegenheit erlangt die Produkte im Wege des Affiliate-Marketings zu bewerben. 
3. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sind folgende Produkte im Sortiment von MAKRi: 
  • MAKRi Dattel Schokolade - Natur 59% 
  • MAKRi Dattel Schokolade - Dunkel 72% 
  • MAKRi Dattel Schokolade - Haselnuss 56% 
  • MAKRi Dattel Schokolade - Dunkle Mandel 68%
  • MAKRi Dattel Schokolade - Nougat 50% 
  • MAKRi Dattel Schokolade - Edelbitter 80% 
  • MAKRI Dattel Schokolade - Schokolinsen 
  • MAKRI Dattel Schokolade – Knusperpralinen 
  • MAKRI Dattel Schokolade – Haselnuss-Amaranth-Riegel      

4. Werden Produkte nach Abschluss des Vertrags in das Sortiment aufgenommen, werden diese Produkte ebenfalls Bestandteil dieses Vertrages. 

 § 4 Vertragsgegenstand 

1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme am Affiliate-Programm, mit dem der Abverkauf unserer Produkte über unsere Website erhöht werden soll. Die Teilnahme an dem Partnerprogramm ist für den Affiliate kostenlos. Wir stellen dem Affiliate zu diesem Zweck einen Affiliate-Link zur Verfügung. 
2. Der Affiliate platziert die für ihn freigegebenen Affiliate-Links in eigener Verantwortung auf seinen Websites oder Social-Media Kanälen. Der Affiliate entscheidet frei, ob er und wie lange er die Links auf seiner-Website oder Social-Media Kanälen platziert. Er ist berechtigt die Links jederzeit wieder zu entfernen. 
3. Klickt ein Dritter, z.B. Verbraucher, auf den zur Verfügung gestellten Affiliate-Link auf einem Werbekanal und kommt es im Folgenden dadurch zu einem vergütungsfähigen Geschäftsabschluss, erhält der Affiliate von MAKRi für die erfolgreiche Vermittlung von Kunden eine Provision. Die Höhe der Provision ergibt sich aus § 7 Nr. 2 dieses Vertrages. 
4. Zusätzlich wird dem Affiliate ein eindeutig identifizierbarer Rabattgutschein zur Verfügung gestellt, der auf der Website von MAKRi von Dritten eingelöst werden kann. Lösen Dritte diesen Gutschein ein und kommt es im Folgenden dadurch zu einem vergütungsfähigen Geschäftsabschluss, erhält der Affiliate von MAKRi für die erfolgreiche Vermittlung von Kunden eine Provision. Die Höhe der Provision ergibt sich aus § 7 Nr. 2 dieses Vertrages. 
5. Klicken Dritte auf den zur Verfügung gestellten Affiliate-Link und löst gleichzeitig den Gutschein auf der Website ein, findet nur eine erfolgreiche Vermittlung von Kunden statt, die eine Provision auslöst. 
6. Das Partnerprogramm begründet zwischen den Parteien kein sonstiges über diesen Vertrag hinausgehendes Vertragsverhältnis. 

§ 5 Unsere Pflichten, Protokollierung 

1. MAKRi protokolliert alle Klicks auf den zur Verfügung gestellten Affiliate-Link und das Einlösen der Gutscheine und erfasst die darauffolgenden Geschäftsabschlüsse über den Online-Marktplatz. Die Daten werden statistisch mittels der Shopify-App Simple Affiliate erfasst. Die Protokolle und die Buchungsübersichten erhält der Affiliate monatlich im Laufe des Folgemonats für den vorangegangenen Monat. 
2. Klicken Dritte auf den vom Affiliate zur Verfügung gestellten Affiliate Link, wird bei diesem ein Cookie gesetzt, der 7 Tage bestehen bleibt. Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden. Durch den Einsatz des Cookies kann MAKRi den Nutzer des Online-Marktplatz für 7 Tage dem Affiliate-Link zuordnen. Erfolgt innerhalb dieser 7 Tage eine Onlinebuchung des Kunden auf unserer Website, entsteht bei erfolgreicher Abwicklung eines vergütungsfähigen Geschäftsabschlusses ebenfalls ein Provisionsanspruch. Falls ein Dritter mehrere Affiliate Links angeklickt hat, gilt das Prinzip „Last Cookie Wins“. 
3. Wir betreiben unsere Website sowie die darauf angebotenen Services, wie die Bereitstellung von Produktdaten, im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten nach eigenem Ermessen. Wir schulden in diesem Rahmen keine fehler- und/oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Webseite. Die Qualität und Korrektheit der auf unserer Website angebotenen Produkte und Werbemittel stehen in unserem alleinigen Ermessen. 
4. Wir stellen dem Affiliate geeignete Werbemittel zur Verfügung. Alle 3 Monaten erhält der Affiliate von uns geeignete Naturalien aus unserem Sortiment (siehe § 3 Nr. 3 dieses Vertrages). 
5. Wir verpflichten uns darüber hinaus zur Zahlung der Vergütung gem. § 7 Nr. 2 unter den dort festgelegten Voraussetzungen. 

 § 6 Rechte und Pflichten des Affiliates 

1. Der Affiliate veröffentlicht den ihm zur Verfügung gestellten Link auf den von ihm betriebenen Plattformen (z.B. Website, Blog, etc.) oder Social-Media Kanälen (z.B. Youtube, Instagram, Facebook, Twitter, Snapchat, Google+, etc.). Eine Veröffentlichung auf Plattformen Dritter, die nicht vom Affiliate betrieben werden, ist zu unterlassen. 
2. Der Affiliate ist für die Inhalte und den laufenden Betrieb seiner Kanäle selbst verantwortlich. Der Affiliate verpflichtet sich, die eigene Website auch im Übrigen im Einklang mit geltendem Recht zu betreiben und insbesondere ein ordnungsgemäßes Impressum vorzuhalten. 
3. Dem Affiliate ist es insbesondere untersagt, Websites im Internet vorzuhalten, die zu einer Verwechslungsgefahr mit uns oder von uns angebotenen Produkten führen können. Der Affiliate darf insbesondere nicht unsere Website, Landingpages oder andere Auftritte von uns kopieren oder Grafiken, Texte oder andere Inhalte von uns übernehmen. Der Affiliate muss den Eindruck vermeiden, dass es sich bei der eigenen-Website um ein Projekt von uns handelt oder dass ihr Betreiber mit uns in einer Weise wirtschaftlich verbunden ist, die über das Partnerprogramm und diesen Vertrag hinausgeht. 
4. Jede Verwendung von Materialien oder Inhalten aus unserem Auftritt sowie von unseren Logos oder Marken durch den Affiliate bedarf unserer vorherigen schriftlichen Freigabe. Jegliche Formen des Missbrauchs, d.h. Maßnahmen, die der Erzielung von Geschäftsabschlüssen durch unlautere Methoden oder unzulässige Mittel dienen, die gegen geltendes Recht oder diesen Vertrag verstoßen, sind dem Affiliate untersagt. 

§ 7 Kennzeichnungspflicht 

1. Der Affiliate ist verpflichtet Beiträge in den sozialen Medien mit „Werbung“ oder „Anzeige“ zu kennzeichnen, sobald er von uns Entgelt, Naturalien oder sonstige Gegenleistungen erhalten hat. 
2. Die Kennzeichnung muss für Dritte unmittelbar erkenntlich sein, d.h. auf den ersten Blick. 

§ 8 Provision, Auszahlung 

1. Der Provisionsanspruch entsteht nur dann, wenn der Geschäftsabschluss komplett und erfolgreich abgewickelt wurde. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die tatsächliche Zahlung des Kunden nach Abrechnung mit MAKRi. Der Provisionsanspruch entsteht nicht, wenn der Geschäftsabschluss rückgängig gemacht wurde und die Zahlungen zurückgewährt wurden (z.B. Widerruf, Rücktritt, Stornierung, Geld-zurück-Garantie). 
2. Der Affiliate erhält pro über seinen Link abgeschlossene Online-Buchung eine Provision von 20% netto des erzielten Nettoumsatzes des jeweiligen Kunden. Versand wird nicht verprovisioniert. 
3. Die Verrechnung der Provisionen mit dem Affiliate erfolgt monatlich, jeweils am 05. des Folgemonats für den vorangegangenen Monat. Berücksichtigt werden jeweils die in diesem Monat mit den Kunden abgerechneten Buchungen. Die Auszahlung der Provisionen erfolgt binnen 2 Wochen ab Erhalt der Buchungsübersicht. Ein etwaiger Einspruch gegen diese Abrechnung muss schriftlich innerhalb eines Monats ab Erhalt der Abrechnung erfolgen, widrigenfalls deren Richtigkeit ausdrücklich und vorbehaltslos anerkannt wird. Später geltend gemachte Einwendungen und Ansprüche auf Provision verfallen. 
4. Überweisungen erfolgen in Euro auf einem vom Affiliate angegebenen Bankkontos. Ist der Affiliate umsatzsteuerpflichtig, hat er die Umsatzsteuer-ID bzw. Steuernummer mit Angabe des Finanzamtes bei der Anmeldung mitzuteilen. Auslagen und Kosten des Affiliates werden von MAKRi nicht erstattet. 

§ 9 Dauer, Kündigung und Auflösung des Vertrages 

1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen, von beiden Parteien gekündigt werden. Bis zum Ende der Kündigungsfrist getätigte Onlinebuchungen werden gemäß den obengenannten Bestimmungen dieses Vertrages abgewickelt. Nach Ablauf der 2 Wochen ist der Affiliate zur Deaktivierung des Affiliate-Links und dessen Entfernung, sowie allfälliger zur Verfügung gestellter Werbemittel etc., von seiner Website verpflichtet. Für den Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes, einschließlich Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Affiliates und die Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, sowie unrichtige Angaben im Antragsformular, ist MAKRi zur sofortigen Auflösung des Vertrages berechtigt. 
2. Fallen in den ersten 6 Monaten nach Vertragsabschluss insgesamt weniger als 30 € Provision an, wird dieser Vertrag automatisch gekündigt und nach Ablauf der Kündigungsfrist von 14 Tagen aufgelöst. 
3. Fallen für alle der 6 Monatsfrist nachfolgenden 3 Monatszeiträume insgesamt weniger als 15 € Provision an, wird dieser Vertrag automatisch gekündigt und nach Ablauf der Kündigungsfrist von 14 Tagen aufgelöst. 
4. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkung 

1. Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen. 
2. MAKRi stellt den Marktplatz und den Affiliate-Link ausdrücklich ohne Zusicherung einer fehlerfreien Funktion oder einer bestimmten, prozentualen Verfügbarkeit zur Verfügung. Darüber hinaus haftet MAKRi nicht für Ausfälle oder Störungen in der außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegenden technischen Infrastruktur. 
3. MAKRi ist für den Inhalt von Webseiten des Affiliates, Anbieters oder Dritter, für Schäden oder sonstige Störungen, die auf der Fehlerhaftigkeit oder Inkompatibilität von Software oder Hardware der Anbieter oder Affiliates beruhen, sowie für Schäden, die auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit oder fehlerhaften Funktionsweise des Internets entstehen, nicht verantwortlich.  

§11 Vertraulichkeit 

1. Der Affiliate verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse unserer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder sonstiger vertraulicher Informationen zeitlich unbegrenzt (auch über das Ende dieses Vertrages hinaus) geheim zu halten. 
2. Der Inhalt dieses Vertrages und die dazu gehörenden Unterlagen sind vom Affiliate vertraulich (als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis) zu behandeln. 
3. Der Affiliate hat sonstige Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient, in einer den vorstehenden Absätzen 1 und 2 entsprechenden Weise zur Vertraulichkeit zu verpflichten. 

§ 12 Schlussbestimmungen 

1. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 
2. Für diesen Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen MAKRi und dem Affiliate gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und/oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen MAKRi und dem Affiliate ist Argenbühl. 
4. Soweit einzelne Klauseln dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.